Roadrunner und Extrem-Raser haben bei uns in Wien keinen Platz!!!
Nächtliches Aufheulen der Motoren im Siedlungsgebiet mit Lautstärken von über 120 Dezibel, rücksichtlose Duelle bei illegalen Straßenrennen mit schwindelerregenden Geschwindigkeiten mitten im Ortsgebiet wie 160 km/h am Ring oder 150 km/h bei erlaubten 80 km/h auf der Stadtautobahn: Straßenrowdies und illegale Straßenrennen sind auch in Wien bedrohliche Realität. Und da will ich nicht länger zuschauen, sondern aktiv werden. Und so habe ich zu einer Anti-Roadrunner-Enquete geladen, bei der wir mit Expert*innen das weitere Vorgehen gegen die Raser-Szene und illegale Straßenrennen beraten haben.
Besonders hat mich der Austausch mit dem Berliner Oberstaatsanwalt, Dr. Rüdiger Reiff und Ersten Amtsanwalt Andreas Winkelmann gefreut, denn die deutsche Rechtslage dient uns als Vorbild: Nach einem dramatischen Unfall, der 2017 nach einem illegalen Straßenrennen am Kurfürstendamm zum Tod eines unbeteiligten Dritten führte, wurden in Deutschland die Gesetze massiv verschärft. Ein eigener Strafrechtsparagraf wurde eingeführt, der schon für die Teilnahme an illegalen Straßenrennen Haftstrafen vorsieht. Neben der Verschärfung der Rechtslage in Österreich ist mir die Nutzung technischer Hilfsmittel zur Überführung von Extremrasern ein zentrales Anliegen. Die deutschen Kollegen haben eindrucksvoll geschildert, welch technische Methoden sie zur Auslesung elektronischer Fahrzeugdaten sie bereits standardmässig anwenden, um roadrunnern das Handwerk zu legen und sie vor Gericht zu bringen.
Wir haben am Ende der Enquete einen 6-Punkte-Plan vorgelegt, den wir dem Bund übermitteln:
- Schaffung eines Straftatbestands „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ nach Vorbild des §315d im deutschen Strafgesetzbuch. Die bloße Teilnahme an illegalen Rennen soll demnach bereits zu einer 2-jährigen Haftstrafe führen.
- Standardmäßige Auslesung der elektronischen Fahrzeugdaten bei gerichtlicher Strafverfolgung zur Rekonstruierung des Unfallhergangs – so konnten in Deutschland viele Straßenrennen-Teilnehmer überführt werden
- Verpflichtende Installation von Geschwindigkeitsbegrenzern auf Kosten der Zulassungsbesitzer bei Fällen von Extrem-Rasen
- Ein bundesweit einheitliches Verwaltungsstrafregister, um Wiederholungstäter über die Grenzen der Bundesländer hinweg zu identifizieren und dadurch stringente Verwaltungsstrafverfahren führen zu können
- Gesamtheitliche Anpassung und Harmonisierung der bereits geltenden Strafmaßnahmen in Österreich, um gezielter und effektiver sanktionieren zu können sowie die Erlassung eines österreichweit einheitlichen Strafkatalogs für Anonymverfügungen und Organstrafverfügungen.
- Ein bundesweit einheitliches Verwaltungsstrafregister, um Wiederholungstäter über die Grenzen der Bundesländer hinweg zu identifizieren und dadurch stringente Verwaltungsstrafverfahren führen zu können
- Weiterverfolgung der Realisierung der 34. StVO-Novelle inklusive der seitens Wien, Salzburg und Kärnten lange geforderten Beschlagnahme von Fahrzeugen von Extremrasern
Weiteres starten wir als Stadt Wien eine Infooffensive, um die Bevölkerung für das Thema zu sensibilisieren. Mit verschiedenen Spots möchten wir auf die möglichen tödlichen Folgen von Straßenrennen hinweisen und deutlich machen, dass Extremrasen kein Kavaliersdelikt ist. Wir wollen die Menschen aufrütteln und ihnen klarmachen, dass rücksichtsloses Fahrverhalten Leben zerstören kann.
Kommentar hinzufügen
Kommentare